Verstehen Sie den Unterschied zwischen einer natürlichen und juristischen Person – hier ist die Antwort!

Natürliche und juristische Person erklärt
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Hey du!
Heute möchte ich dir erklären, was eine natürliche und eine juristische Person ist. Viele Menschen können zwischen diesen beiden Begriffen nicht unterscheiden, aber das ist gar nicht so schwer. Also, lass uns direkt loslegen!

Eine natürliche Person ist eine lebende Person, während eine juristische Person eine rechtlich anerkannte Entität ist, die als einzelne Einheit rechtlich handeln kann. Eine natürliche Person hat ein Gesicht, einen Namen, eine Adresse und eine Sozialversicherungsnummer. Eine juristische Person hat keine solchen Dinge, aber sie kann Eigentum besitzen, Verträge eingehen und Schulden machen. Juristische Personen können Unternehmen, Vereine, Regierungsbehörden und andere Organisationen sein.

Erfahren Sie, was eine „Rechtspersönlichkeit“ ist!

Du hast schon mal davon gehört, dass Unternehmen Klagen oder verklagt werden? Ja, eine juristische Person ist keine einzelne Person, sondern ein Gebilde von Menschen, das gesetzlich als selbstständig anerkannt ist. Dazu gehören zum Beispiel eingetragene Vereine, Aktiengesellschaften, Verbände oder Stiftungen, die in eigenem Namen klagen oder verklagt werden können. Solche juristischen Personen werden auch als ‚Rechtspersönlichkeiten‘ bezeichnet. Sie haben das Recht, als einzelne Einheiten zu handeln und verfügen über eigene Rechte und Pflichten. Aufgrund ihrer gesetzlich anerkannten Rechtsnatur können sie ebenfalls eigene Vermögenswerte besitzen, Rechtsgeschäfte abschließen und Verträge schließen.

Was sind juristische Personen des Privatrechts?

Du hast schon mal von juristischen Personen des Privatrechts gehört, aber weißt nicht, was es genau damit auf sich hat? Mit juristischen Personen des Privatrechts sind verschiedene Organisationen gemeint, die eigene Rechte und Pflichten haben. Zu ihnen zählen unter anderem eingetragene Vereine (eV), Stiftungen, Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und eingetragene Genossenschaften. Diese Organisationen unterscheiden sich in ihrer Rechtsform, Gewinnverwendung und Größe. Sie sind alle als juristische Personen anerkannt und können daher eigene Rechtsgeschäfte abschließen. So können sie beispielsweise Verträge abschließen, eigene Vermögenswerte besitzen und für eigene Schulden haftbar sein.

Gründe eine Firma: Warum ein professioneller Businessplan wichtig ist

Du hast vor, eine juristische Person zu gründen? Dann kann ein Businessplan eine wertvolle Unterstützung bei Deinem Vorhaben sein. Ein Businessplan ist ein Dokument, in dem Deine zukünftigen Geschäftsziele, Deine Strategie und Dein Finanzierungsmodell detailliert dargestellt werden. Er dient als Grundlage, um Investoren und Banken von Deinem Vorhaben zu überzeugen.

Aufgrund der Komplexität eines Businessplans empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Einige Experten bieten Dir hierfür sogar einen kostenfreien Service an. Wenn Du einen solchen findest, kannst Du Dir einen professionellen Businessplan erstellen lassen. So erhältst Du eine übersichtliche und verständliche Planung, die Du bei Deiner Gründung unterstützt. Zudem kannst Du einige Punkte zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen und das Risiko einer unnötigen Überschuldung vermeiden.

Gewerbe anmelden: Was ist ein Gewerbetreibender?

Du hast vor, ein Gewerbe anzumelden? Dann bist du hier genau richtig! Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen, beispielsweise eine GmbH oder AG. Wenn du eine bereits gegründete juristische Person hast, die aber noch nicht im Handelsregister eingetragen wurde (zum Beispiel eine GmbH in Gründung), dann sind bis zur Handelsregistereintragung die Gründer als Gewerbetreibende anzusehen. Wenn du also ein Gewerbe anmelden möchtest, ist es wichtig zu wissen, welches Rechtssubjekt dahinter steht, um zu erfahren, ob es sich bei dir um einen Gewerbetreibenden handelt. Dann kann es auch schon losgehen!

Natürliche und juristische Person beschreiben

Behörden: Eingebunden in Körperschaften des öffentlichen Rechts

Du kennst sicherlich auch die Behörden, die für dein Land zuständig sind. Länder sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, aber sie können nicht selbst handeln. Daher sind es ihre Organe, die Behörden, die Aufgaben mit Außenwirkung erfüllen und für die Länder agieren. Man kann also vereinfacht sagen, dass Behörden in Körperschaften des öffentlichen Rechts eingebunden sind. Die behördlichen Aufgaben, die für dein Land relevant sind, kannst du in den Medien, aber auch auf offiziellen Webseiten nachlesen.

Was bedeutet Polizeipflicht? Erfahre mehr!

Du bist vielleicht ein bisschen verwirrt, was Polizeipflicht bedeutet. Es bedeutet, dass eine Person oder eine juristische Person – wie zum Beispiel ein Unternehmen – einer staatlichen Kontrolle unterliegen muss. Eine solche Pflicht kann manchmal verlangen, dass bestimmte Maßnahmen zur Einhaltung von Regeln und Gesetzen ergriffen werden. Nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen und andere privatrechtliche Vereinigungen, die ein Mindestmaß an Organisation aufweisen, unterliegen der Polizeipflicht. Es bedeutet auch, dass eine Organisation bestimmte Verpflichtungen erfüllen muss, um das allgemeine Wohl zu schützen. Dabei kann es zum Beispiel darum gehen, die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum aufrechtzuerhalten oder die öffentliche Gesundheit und Hygiene zu schützen.

Gründung einer GmbH: Mindestalter, Stammkapital & Rechte

Um eine GmbH zu gründen, müssen natürliche Personen mindestens 18 Jahre alt sein und juristische Personen voll geschäftsfähig sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass jeder Gesellschafter eine Mindesthöhe des Stammkapitals von 25.000 Euro einbringen muss. Du kannst auch einen Gesellschafter mit weniger als 25.000 Euro Kapital beteiligen, aber dann müssen die anderen Gesellschafter das fehlende Kapital ausgleichen.

Jeder Gesellschafter kann pro Geschäftsjahr eine bestimmte Anzahl von Stimmrechten ausüben. Außerdem kann jeder Gesellschafter einzelne Rechte und Pflichten auf andere Gesellschafter übertragen. Diese können die Geschäftsführung, die Vertretung nach außen, das Stimmrecht oder das Recht, die Gewinne auszuzahlen, sein.

Grundsätzlich kann eine GmbH durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen als Gründungsgesellschafter fungieren. Bei natürlichen Personen müssen diese mindestens 18 Jahre alt sein und bei juristischen Personen voll geschäftsfähig. Jeder Gesellschafter muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro einbringen, wobei fehlendes Kapital ausgeglichen werden kann. Jeder Gesellschafter hat das Recht, pro Geschäftsjahr eine bestimmte Anzahl an Stimmrechten auszuüben. Des Weiteren können einzelne Rechte und Pflichten innerhalb der Gesellschafter übertragen werden.

GmbH & Co. KG – Unbeschränkte Haftung ohne persönliches Risiko

Bei der GmbH & Co. KG ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sondern eine Kapitalgesellschaft (GmbH). Es handelt sich hierbei um eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH als persönlich haftender Gesellschafter fungiert. Dies bedeutet, dass die GmbH für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen muss, auch bei Zahlungsunfähigkeit der anderen Gesellschafter. Im Gegensatz dazu sind Personengesellschaften – wie z.B. OHG und KG – nicht als eigenständige juristische Personen anerkannt, sondern die Gesellschafter haften persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die GmbH & Co. KG kann somit eine sicherere Rechtsform für Unternehmer sein, die nicht persönlich haften möchten.

Was ist eine Firma? Erfahre mehr über Rechte & Pflichten

Du hast sicher schon mal von einer „Firma“ gehört, aber vielleicht wusstest du nicht, dass die Firma eigentlich keine juristische Person des Privatrechts ist. Was genau bedeutet das? Eine Firma ist einfach nur der Name, unter dem ein Kaufmann Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet. Hierfür gibt es eine gesetzliche Grundlage, nämlich § 17 des Handelsgesetzbuches (HGB). Ein Unternehmen kann aber durchaus eine juristische Person sein. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen als Kapitalgesellschaft gegründet wird, wie es beispielsweise bei einer AG oder GmbH der Fall ist. In diesem Fall wird das Unternehmen selbst als juristische Person anerkannt und hat bestimmte Rechte und Pflichten.

Rechtsfähigkeit: Rechte und Pflichten ab Geburt bis zum Hirntod

Du wirst von Geburt an als rechtsfähig angesehen. Daher bist Du Träger von Rechten und Pflichten. Dein Leben beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem sogenannten Hirntod. Damit ist ein Zustand gemeint, in dem das Gehirn nicht mehr in der Lage ist, auf Reize zu reagieren. Juristische Personen haben zwar ein Rechtssubjekt, sind aber im wörtlichen Sinne keine „Personen“. Es handelt sich dabei um einen Begriff, der in der Rechtswissenschaft verwendet wird, um eine bestimmte Art von Rechtspersonen zu beschreiben.

 Natürliche und juristische Personen erklärt

GmbH: Eine juristische Person mit Rechtspersönlichkeit

Du hast sicher schon einmal von juristischen Personen gehört. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzen. Das heißt, sie sind in der Lage, Rechte und Pflichten einzugehen, und haben somit eine gewisse Rechtspersönlichkeit. Dies ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel einer GmbH der Fall. Als Träger steuerrechtlicher Rechte und Pflichten ist eine GmbH eine eigenständige juristische Person. Sie besitzt ein eigenes Vermögen, das jedoch nicht direkt mit dem Vermögen der Gesellschafter in Verbindung steht. Außerdem kann eine GmbH eigene Verträge abschließen und klagt und wird vor Gericht vertreten.

Natürliche und Juristische Personen – Rechte und Pflichten

Du hast schonmal von natürlichen und juristischen Personen gehört? Eine natürliche Person ist ein Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt. Was heißt das? Damit ist gemeint, dass Menschen Rechte und Pflichten haben, die ihnen durch das Gesetz garantiert werden. Im Gegensatz dazu steht die juristische Person, die für Körperschaften, Vereine und Gesellschaften steht. Diese haben ebenfalls eigene Rechte und Pflichten. Manchmal können sie sogar eigene Verträge abschließen. Aber natürliche Personen haben auch nützliche Rechte. Zum Beispiel können sie einen Anwalt beauftragen, wenn sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind. Sie können auch ihr Eigentum verkaufen oder vererben.

Unternehmen gründen: Als natürliche Personen erfolgreich etwas Großes schaffen

Als natürliche Personen, d.h. als Privatpersonen, sind wir alle im Alltag unterwegs. Wir können unsere eigenen Projekte verfolgen oder in einem Unternehmen arbeiten. Aber wir können auch zusammen Unternehmen gründen und unsere Ideen in die Tat umsetzen. Dazu müssen die Unternehmen dann allerdings ins Handelsregister eingetragen werden. Dadurch werden diese Unternehmen dann zu juristischen Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Als natürliche Personen haben wir somit die Möglichkeit, etwas Größeres zu schaffen und unsere Ideen erfolgreich umzusetzen.

Einzelunternehmer: Definition & Pflichten

Als Einzelunternehmen wird eine berufliche Tätigkeit bezeichnet, die von einer einzigen Person ausgeübt wird. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen ohne Kapitalgesellschaft, das heißt, dass es sich nicht um eine juristische Person handelt, sondern um eine natürliche Person. Ein solches Unternehmen kann sowohl eine gewerbliche als auch eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Die Eintragung ins Handelsregister ist hierfür jedoch nicht notwendig.

Es kann in einem Einzelunternehmen also sowohl ein Handwerksbetrieb, als auch ein freiberuflicher Beruf wie beispielsweise ein Anwalt oder Arzt betrieben werden. Außerdem ist es möglich, dass ein Einzelunternehmer mehrere Gewerbezweige ausübt, sofern die entsprechenden Gewerbeanmeldungen vorgenommen wurden. Wichtig ist, dass du dich als Einzelunternehmer an die gesetzlichen Regelungen hältst und den jeweiligen steuerlichen Verpflichtungen nachkommst.

Was sind natürliche Personen? Rechte & Pflichten erklärt

Du hast bestimmt schon mal von natürlichen Personen gehört. Aber was verbirgt sich dahinter? Grundsätzlich sind natürliche Personen alle Menschen, die ein Rechtssubjekt besitzen. Dazu zählen Privatpersonen, Eheleute, Lebenspartnerschaften, nichteheliche/eheähnliche Gemeinschaften, Geschwister und Einzelkaufleute. Natürliche Personen haben die Möglichkeit, eigene Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Sie können Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder sich in Gerichtsprozessen verteidigen. Auch du als natürliche Person besitzt unter anderem das Recht auf Eigentumsfreiheit und auf Menschenwürde.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts: § 9 Abs. 1 BGB

1 BGB.

Du hast schon mal etwas von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehört? Dann solltest du wissen, dass dazu Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen gehören. Diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden durch gesetzlich bestimmte Vertreter wie zum Beispiel den Bürgermeister nach der Gemeindeordnung vertreten. Gemäß § 9 Abs. 1 BGB gehören diese Personen ohne Weiteres dazu.

Geschäftsführer einer GmbH: Voraussetzungen, Kompetenzen, Zuverlässigkeit

Du hast schon mal von einer GmbH gehört und möchtest mehr über die Voraussetzungen des GmbH-Geschäftsführers erfahren? Im GmbHG ist dazu ausführlich beschrieben, wer Geschäftsführer einer GmbH werden darf. Dabei muss es sich um eine natürliche und voll geschäftsfähige Person handeln. Das bedeutet, dass keine juristische Person wie etwa ein anderes Unternehmen Geschäftsführer einer GmbH werden darf. Normalerweise ist es Ziel einer GmbH, dass eine oder mehrere Personen aufgrund ihrer besonderen Kompetenzen und Fähigkeiten als Geschäftsführer eingesetzt werden. Zudem müssen sie über eine entsprechende Zuverlässigkeit und Integrität verfügen. Diese Eigenschaften sind wichtig, um die Interessen der GmbH zu wahren.

Richter und Anwalt: Rechte & Pflichten als natürliche Person

An der rechtlichen „Einordnung“ von Anton ändert sich damit aber nichts: Er bleibt eine natürliche Person. So wie auch jeder andere Richter oder Anwalt, die sich in einem juristischen Beruf befinden. Egal welchen Beruf man ausübt, man bleibt immer eine natürliche Person. Das bedeutet, dass man als natürliche Person in seinem Beruf bestimmte Rechte und Pflichten hat, die man einhalten muss. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aber auch die Erfüllung bestimmter Aufgaben, die man in seinem Beruf übernimmt.

Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten: Aufgaben & Zuständigkeiten

Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich organisationsrechtlich um eine besondere Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden weder von Bund, noch von einem einzelnen Bundesland unmittelbar verwaltet, sondern sind selbstständige juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. In Deutschland sind die meisten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Diese Körperschaften erhalten sowohl Aufgaben und Zuständigkeiten auf bundes- als auch auf landesebene. Dazu gehört unter anderem die Verbreitung von Nachrichten, Informationen und Kulturprogrammen. Dadurch kannst Du als Zuschauer auf eine einzigartige Vielfalt an Programmen zugreifen.

Zusammenfassung

Eine natürliche Person ist eine einzelne Person, die als Individuum existiert. Eine juristische Person ist eine Person, die nach dem Gesetz als eine einzige Einheit behandelt wird, obwohl sie aus mehreren natürlichen Personen besteht. Beispiele für juristische Personen sind Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder Kirchen.

Alles in allem können wir sagen, dass eine natürliche Person eine Person ist, die eine reale, lebendige Person ist, während eine juristische Person eine Person des Rechts ist, die nicht lebendig ist, aber nach dem Recht behandelt wird. Du hast nun mehr über die Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen gelernt und kannst sie jetzt besser verstehen.

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